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Sexualität ist ein Recht für alle (Sat, 27 Jul 2024)
"Symbol Ausrufezeichen " von "Kooperation Behinderter im Internet e.V./Tom Kallmeyer "
Dieses Artikelbild ist lizenziert unter Creative Commons BY-SA 4.0.
Bremen (kobinet) Sexualität ist ein Menschenrecht. Unabhängig von einer Beeinträchtigung oder sonstigen Merkmalen sollten alle Menschen ihre körperliche,
sexuelle Selbstbestimmung ausleben und frei über das eigene Sexualleben entscheiden können. Zumindest theoretisch, denn in der Wirklichkeit wird vielen Menschen dieses Recht erschwert oder gar
verwehrt. Zu diesem Thema veranstaltet der Verein ProdÀrt e. V. vom 1. bis 5. Oktober 2024 den Kongress "Menschenrecht ohne Schranken“ in der Schwankhalle Bremen (Buntentorsteinweg 112/116, 28201
Bremen).
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Demonstration für die Menschen mit außerklinischen Intensivversorgungsbedarfen (Fr, 26 Jul 2024)
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Foto: DIGAB
Stuttgart (kobinet) Auf dem Stuttgarter Schlossplatz fand am 19. Juli 2024 eine Demonstration mit Kundgebung statt (kobinet berichtete darüber). Der Protest richtete sich gegen das
Intensivpflegegesetz bzw. gegen die Krankenkassen, die gegen die Interessen ihrer Versicherten mit den Leistungserbringern streiten.
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Bundesbehindertenbeauftragter taucht in den Alltag taubblinder Menschen ein (Fr, 26 Jul 2024)
Der taubblinde Schüler Lucas begrüßt Jürgen Dusel mithilfe von taktilen Gebärden.
Foto: Thomas Kandert
WÜRZBURG (kobinet) Bei einem Besuch im Blindeninstitut Würzburg bekam der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Jürgen
Dusel, persönliche Einblicke in den Alltag taubblinder und hörsehbehinderter Menschen. Er konnte erfahren, wie Kinder lernen, die weder sehen noch hören können und was ein taubblinder Mensch braucht,
um in einer Werkstatt. arbeiten zu können. Die Blindeninstitutsstiftung ist seit über 45 Jahren eines von wenigen Kompetenzzentren für Taubblindheit in Deutschland.
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Versehen oder doch Absicht? (Fr, 26 Jul 2024)
Logo ForseA
Foto: ForseA
Hollenbach (kobinet) Der Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen ForseA e.V. stellte in seiner Beratungsarbeit fest, dass immer
mehr ältere Menschen erstmals Leistungen zur Finanzierung der personellen Unterstützung benötigen. Wurden sie vorher noch von der Familie oder von Ehegatten versorgt, endete diese oft abrupt, weil
wegen dortiger Alterserscheinung oder gar Tod diese Assistenz nicht mehr fortgeführt werden konnte. Oftmals rächt sich dann die späte Antragstellung, weil jenseits der Regelaltersgrenze die
Einkommens- und Vermögensanrechnungen, deren Legalität ohnehin nicht nur von ForseA angezweifelt wird, nach dem SGB XII und nicht nach der günstigeren Regelung des SGB IX vorgenommen wird.
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